Förderinformation Dorferneuerung
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Fördermöglichkeiten für Privatpersonen im Rahmen der Dorferneuerung

Dorferneuerungsprogramm
Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

Gemeinde muss als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt sein
(in der VG Kirchheimbolanden sind alle Gemeinden anerkannt)

ZIELE DES DORFERNEUERUNGSPROGRAMMS(Auszug aus VerwaltungsVorschrift - Dorf)

WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN ?

Hauseigentümer, der altes/älteres vorzugsweise landwirtschaftliches Anwesen ( ca. 80-100 Jahre alt oder älter ) besitzt

WO STELLE ICH DEN ANTRAG ???

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden und die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis halten Antragsformulare für
Sie bereit.

Ansprechpartner:

!!!!! Ortstermin vereinbaren !!!!!

WELCHE MASSNAHMEN WERDEN GEFÖRDERT ?

WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT ?


ausgewogene Dachneigung zu flache Dachneigung

 


ortstypische ortsuntypische
Gebäudeproportionen Gebäudeproportionen

WIEVIEL FÖRDERMITTEL KANN ICH BEKOMMEN ?

ÜBER WELCHEN ZEITRAUM ERSTRECKT SICH DIE FÖRDERUNG ?

Normalerweise werden für die Realisierung von Vorhaben 3 Jahre festgelegt. Verzögert sich die Ausführung, so kann der Förderzeitraum in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung verlängert werden.

WIE BEKOMME ICH FÖRDERMITTEL ?

WAS MUSS ICH SONST NOCH BEACHTEN ?

MUT ZU GRÜNEN WÄNDEN - FASSADENBEGRÜNUNG