Dorferneuerungsprogramm Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Gemeinde muss als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt sein (in der VG Kirchheimbolanden sind alle Gemeinden anerkannt)
- Den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem typischen Ortsbild erhalten
- Orts- und landschaftstypische Bauformen und Strukturen erhalten und entwickeln
- Verwendung landschaftstypischer Materialien und deren zeitgemäße Anwendung fördern
Hauseigentümer, der altes/älteres vorzugsweise landwirtschaftliches Anwesen (ca. 80-100 Jahre alt oder älter) besitzt
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden und die Kreisverwaltung Donnersbergkreis halten Antragsformulare für Sie bereit. Zum Download klicken Sie hier
Ansprechpartner:
- VG Kirchheimbolanden, Frau Fuchs, 06352/4004-402 mehr Infos
- KV Donnersbergkreis, Herr Diener, 06352/710-128
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- 'Schönheitsreparaturen' am Gebäude
- reine Gebäudeunterhaltung (nur neue Fenster, neues Dach, neuer Anstrich etc.)
- Verwendung ortsuntypischer Materialien (z. B. Kunststoff- Tropenholz- Alufenster und Türen, Betondachziegel, Alufensterbänke, Glasbausteine)
- Maßnahmen die zur Zerstörung der Proportionen und Maße des Gebäudes führen (vgl. Zeichnung)

ausgewogene Dachneigung zu flache Dachneigung

ortstypische ortsuntypische
Gebäudeproportionen Gebäudeproportionen
- 22 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten (max. 20451€)
- Die Förderung ist einkommensunabhängig und hängt von den Investitionskosten ab
- Eigenarbeitsleistung, Baumaterialien und Unternehmerleistungen werden bezuschußt
Normalerweise werden für die Realisierung von Vorhaben 3 Jahre festgelegt. Verzögert sich die Ausführung, so kann der Förderzeitraum in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung verlängert werden.
- Nach jedem Bauabschnitt die Rechnungen und eine Eigenleistungsaufstellung (falls relevant) für die ausgeführten Arbeiten bei der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden einreichen
- Die Rechnungen mit Überweisungsbelegen im Original und in Kopie eingereichen
- Die VG stellt die zuwendungsfähigen Kosten fest und leitet die Rechnungen weiter an die KV
- Die KV stellt den Zuschuss fest und erteilt je nach Mittelverfügbarkeit den Zuschussbescheid
- Die Fördermittel nicht in die Finanzierung der Maßnahme einrechnen
- Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung einer Förderung
- Die Verwaltung behält sich vor, den Antrag nachträglich noch abzulehnen, wenn die Ausführung den abgesprochenen Maßnahmen in wesentlichen Teilen widerspricht
- Alle wichtigen gestalterischen Fragen (z.B. Anstrichfarbe, Putzart, Fensterart etc.) immer mit der VG und der KV abstimmen
- Weitere Informationen erhalten Sie hier
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