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Kontakt
2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz
Adressen
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
HerrRaphaelKnobloch
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-209
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Raphael.Knobloch [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
HerrAndreasVölkel
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-210
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Andreas.Voelkel [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen Verfahrensablauf.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Vorausetzungen erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
keineDie amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz