-
Wohnsitz ändern
Ziehen Sie um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in ...
» mehr lesen -
Wohnsitz anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen ...
» mehr lesen -
Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers ...
» mehr lesen -
Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)
Wenn Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden, muss die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender überprüfen. Deshalb sind Sie ...
» mehr lesen -
Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können beim Spender insgesamt bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4‰ der gesamten Umsätze und der ...
» mehr lesen -
Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
» mehr lesen