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2.2.12 Ausgabe von Fischereischeinen
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Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauJuttaFürnkranz
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
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- Jutta.Fuernkranz [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
HerrRaphaelKnobloch
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- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Raphael.Knobloch [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
Fischereischein beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag stellen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- wenn Sie ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der Sie ihren Wohnsitz haben,
- wenn Sie außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der Sie den Fischfang ausüben wollen.
Voraussetzungen
Sie haben die staatliche Fischerprüfung erfolgreich absolviert, einschließlich eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Schulung, oder es bestehen Gründe, die eine Prüfung entbehrlich machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung
- Passbild
- Ausweisdokument
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein ist lebenslang gültig. Die Fischereiabgabe müssen Sie unabhängig davon für jedes Kalenderjahr, in dem Sie in Rheinland-Pfalz angeln zahlen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz