Kontakt

2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

HerrRaphaelKnobloch

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-209
Fax:
06352 4004-600
Raum:
012

HerrAndreasVölkel

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-210
Fax:
06352 4004-600
Raum:
012

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Verfahrensablauf

Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde im Bürgeramt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Was sollte ich noch wissen?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz