Kontakt
2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz
Adressen
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
HerrRaphaelKnobloch
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-209
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Raphael.Knobloch [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
HerrAndreasVölkel
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-210
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Andreas.Voelkel [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Verfahrensablauf
Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde im Bürgeramt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.
Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz