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2.2.3 Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung von Führungszeugnissen

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
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https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauJuttaFürnkranz

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-210
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06352 4004-600
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012

HerrMarkusKlag

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-600
Raum:
012

Einfaches Führungszeugnis

Leistungsbeschreibung

Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
  • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.

Das einfache Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

Personalausweis

wird benötigt

Reisepass

wird benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

Gebühr

Festbetrag von 13,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

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