Kontakt

2.2.2 Passwesen, Personalausweise

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauJuttaFürnkranz

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-210
Fax:
06352 4004-600
Raum:
012

HerrMarkusKlag

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-209
Fax:
06352 4004-600
Raum:
012

Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
  • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr

Festbetrag von 32,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

Gebühr

Festbetrag von 31,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:• die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder• Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Gebühr

Festbetrag von 22,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

Gebühr

Festbetrag von 15,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:• die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder• Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Gebühr

Festbetrag von 60,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 82,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erforderlich.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz