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  • Wohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, ...

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  • Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. ...

    » mehr lesen
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: An- und ...

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  • Zweiten Reisepass beantragen

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt ...

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  • Zweitschrift Gewerbeanmeldung

    Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr







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