Kontakt
2.6.1 Lärmschutz, Immissionsschutzgesetz, immissionsschutzrechtliche Überwachung kleinerer Baustellen
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
Anzeige - Lärmbelästigung melden
Leistungsbeschreibung
- die zuständige kommunale Ordnungsbehörde verständigen oder
- sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.
An wen muss ich mich wenden?
- die Gemeinde als Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) oder
- jede Polizeidienststelle.
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Alle lärmerzeugenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie an Werktagen (Mo. bis Sa.) von 20:00-7:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr nicht benutzt werden. Dies gilt nicht für Gewerbebetriebe.
Darüber hinaus dürfen besonders laute motorbetriebene Gartengeräte (z.B. Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler) in den Zeiten zwischen 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Die Mittagsruhe ist darüber hinaus nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z.B. im Mietvertrag) oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz