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Kontakt

2.1.2 Aufgaben nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und verwandten Rechtsgebieten (z.B. Eichwesen, Preisrecht), Fahrlehrergesetz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauElkeBauer

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-204
Fax:
06352 4004-600
Raum:
015

Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz