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Kontakt

2.4.3 Vollzugsdienst: Überwachung des ruhenden Verkehrs durch kommunale Vollzugsbeamte, Überwachung Termine, Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung sowie Profiltiefe der Reifen, Fahrlehrergesetz; Schülerzuführung

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

HerrLarsIgel

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-307
Fax:
06352 4004-600
Raum:
015

FrauMonikaNeumann

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-308
Fax:
06352 4004-600
Raum:
103

Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Leistungsbeschreibung

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

Voraussetzungen

Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:

  • Parkverbot
  • Halteverbot
  • vor Einfahrten
  • Feuerwehrzufahrten
  • Geh- und Radwegen
  • im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
  • auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.

Rechtsbehelf

Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, mit Ausnahme der Bundesautobahnen, die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde. Soweit die Abwehr der Gefahr durch diese Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint, wird die Polizei tätig.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz