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Kontakt

2.8.1 Vollzug bzw. Mitwirkung bei Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (insb. SGB XII, II)

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

HerrThomasHirsekorn

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-303
Fax:
06352 4004-600
Raum:
106

FrauManuelaKrehbiehl

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-309
Fax:
06352 4004-600
Raum:
104

FrauClaudiaMaurer

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-302
Fax:
06352 4004-600
Raum:
105

FrauMonikaWillig

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-304
Fax:
06352 4004-600
Raum:
107

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Donnersbergkreis )

Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz