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2.3.8 Namensrecht und öffentlich- rechtliche Namensänderungen

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
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Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauManuelaSchreiber

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-200
Fax:
06352 4004-600
Raum:
016

FrauClaudiaThur-Giudice

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-202
Fax:
06352 4004-600
Raum:
016

Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz