Kontakt

2.3.1 Standesamt

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauManuelaSchreiber

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-200
Fax:
06352 4004-600
Raum:
016

FrauClaudiaThur-Giudice

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-202
Fax:
06352 4004-600
Raum:
016

Hausgeburt anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

Verfahrensablauf

Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt des Geburtsortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern,
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
  • Geburtsurkunde des Vaters,
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

Welche Gebühren fallen an?

  • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
  • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
  • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
  • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
  • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz