Kontakt

2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauJuttaFürnkranz

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-210
Fax:
06352 4004-600
Raum:
012

HerrMarkusKlag

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-209
Fax:
06352 4004-600
Raum:
012

Haushaltsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).

Gebühr

Festbetrag von 6,50 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz