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2.3.9 Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
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Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauManuelaSchreiber

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-200
Fax:
06352 4004-600
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016

FrauClaudiaThur-Giudice

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-600
Raum:
016

Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

Leistungsbeschreibung

Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag zusätzliche Exemplare aus.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für alle) am 01.10.2017 ist die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Stattdessen ist eine Eheschließung möglich. Bestehende Partnerschaften bleiben bestehen. Diese können jedoch ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Verfahrensablauf

Bei Beantragung im zuständigen Standesamt vor Ort:

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Bei Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und –ort,
    • Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft,
    • Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  •  

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt,

  • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden für

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
  • Ehegattinen und Ehegatten,
  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder als beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

  • Lebenspartnerschaftsurkunde (erstes Exemplar): 13,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: 6,50 Euro

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz