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2.2.2 Passwesen, Personalausweise
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Reisepass für Kinder beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Kinder in der Regel einen mehrere Jahre gültigen Reisepass.
Den Reisepass für Kinder können nur die sorgeberechtigten Personen beantragen.
Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich und gemeinsam mit Ihrem Kind im Bürgeramt am Wohnort des Kindes beantragen.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb des Wohnsitzes Ihres Kindes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder der Reisepass Ihres Kindes im Ausland abhandengekommen ist, können Sie den Reisepass für Ihr Kind bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie für Ihr Kind unter 12 Jahren einen Reisepass ohne die Speicherung von Fingerabdrücken beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihr Reisezielland vorläufige Reisepässe als Dokument zur Einreise anerkennt.
Sogenannte Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Besitzt Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Den Kinderreisepass erkennen nicht mehr alle Staaten an. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Länder den Kinderreisepass anerkennen. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde Ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Sie und Ihr Kind sind persönlich bei der Beantragung des Reisepasses anwesend.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
- für Kinder unter 10 Jahren gelten weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- bisheriger Reisepass Ihres Kindes
- vorläufiger Reisepass Ihres Kindes
- Personalausweis Ihres Kindes
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten, wenn Personen unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr bei Versand an die inländische Wohnadresse Ihres Kindes
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz