Kontakt
2.2.2 Passwesen, Personalausweise
Adressen
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauJuttaFürnkranz
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-210
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Jutta.Fuernkranz [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
HerrMarkusKlag
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-209
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Markus.Klag [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
Personalausweis Meldungen vornehmen
Leistungsbeschreibung
Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.
Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:
- Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
- Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
- Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.
Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Meldung fallen keine Kosten an. Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz