Kontakt

2.4.4 Einzelzuständigkeiten nach der StVZO und der StVO (Verkehrszeichen, Verkehrsbeschränkungen, Umleitungen); Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauTanjaRomeis

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-203
Fax:
06352 4004-600
Raum:
014

Kreisverwaltung Donnersbergkreis

Adressen
Anschrift
Postanschrift Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292Kirchheimbolanden
Postfach 12 80
67285Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
+49 6352 710-0
Fax:
+49 6352 710-232
Web:
http://www.donnersberg.de

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Kreis Donnersbergkreis Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Ordnung und Verkehr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Ordnung und Verkehr
Uhlandstraße 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 710-0
Fax:
06352 710-232
Web:
http://www.donnersberg.de
Mitarbeitende

HerrMatthiasSchreiber

<p>Straßenverkehr</p><p>Schwertransporte</p>
Uhlandstraße 2
67292
Fax:
06352 710-390
Telefon:
06352 710-190
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
07

HerrChristianRossel

<p>Referatsleitung&nbsp;Brand- und Katastrophenschutz, Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI)</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-158
Fax:
06352 710-243
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
011

FrauLindaBieck

<p>Führerscheinstelle</p> <p>FS mit 17, Ersterteilungen, Erweiterungen, FS-Verlängerungen, Ersatz-FS, Umtausch, Fahrerkarten, Unternehmenskarten, Werkstattkarte, Berufskraftfahrerqualifikation, Um...</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-389
Fax:
06352 710-390
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
08

HerrThorstenBieck

<p>Führerscheinstelle Buchstabe A-K</p> <p>Neuerteilungen, FS-Entzüge, Fahreignung, Probezeit,</p>
Uhlandstraße 2
67292
Fax:
06352 710-390
Telefon:
06352 710-189
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
08

HerrGernotBreitenbruch

<p>Kfz-Zulassungsstelle</p>
Uhlandstraße 2
67292
Fax:
06352 710-274
Telefon:
06352 710-229
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
0010

FrauDorisEnders

<p>Kfz-Zulassungsstelle / Briefverwendungsnachweis</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-231
Fax:
06352 710-274
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
0010

HerrSteffenFehl

<p>Brand- und Katastrophenschutz</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-194
Fax:
06352 710-243
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
010

FrauAndreaGreif

<p>Kfz-Zulassungsstelle Außenstelle Eisenberg</p>
Hauptstr. 84
67304
Fax:
06351 407-445
Telefon:
06351 407-422

HerrHorstHeiler

<p>Ordnungsbehörde, Bußgeldstelle, Waffen- und Jagdrecht</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-392
Fax:
06352 710-150
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
06

FrauSaskiaHess

<p>Führerscheinstelle</p>
Uhlandstraße 2
67292
Fax:
06352 710-390
Telefon:
06352 710-195
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
09

HerrFrediJäger

<p>Kfz-Zulassungsstelle Außenstelle Rockenhausen</p>
Bezirksamtsstr. 1-3
67806
Telefon:
06361 451-263
Fax:
06361 451-209

FrauIngridKlag

<p>Kfz-Zulassungsstelle</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-234
Fax:
06352 710-274
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
0010

FrauIreneKoch

<p>Kfz-Zulassungsstelle</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-230
Fax:
06352 710-274
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
0010

FrauSonjaKrauß

<p>Sonstige Ordnungswidrigkeiten, Waffenrecht</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-117
Fax:
06352 710-150
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
017

FrauRitaSchreiner-Theis

<p>Kfz-Zulassungsstelle</p>
Uhlandstraße 2
67292
Fax:
06352 710-274
Telefon:
06352 710-200
Web:
http://www.donnersberg.de
Raum:
0010

HerrVolkerSchäfer

<p>Einbürgerung, Personenstand, Staatsangehörigkeit, Gewerberecht, Geldwäschegesetz, Schwarzarbeit, Asylbewerber</p>
Uhlandstraße 2
67292
Fax:
06352 710-150
Telefon:
06352 710-191
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
016

HerrTaylanSengül

<p>Führerscheinstelle Buchstaben L-Z<br />Neuerteilung, FS-Entzüge, Fahreignung, Probezeit</p>
Uhlandstraße 2
67292
Telefon:
06352 710-395
Fax:
06352 710-390
Web:
www.donnersberg.de
Raum:
09

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Straßenbaubehörde.

Voraussetzungen

  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
  • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz