Kontakt

2.4.6 Ausweise für Parkerleichterungen

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauTanjaRomeis

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
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06352 4004-203
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06352 4004-600
Raum:
014

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Der orangene Parkausweis ist  im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises

  • ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen? Blauer EU-Parkausweis: Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen. Gelber und orangener Parkausweis: Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist grundsätzlich formlos möglich. Es empfiehlt sich die von den örtlichen Verwaltungen vorgehaltenen Antragsmuster zu verwenden .

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz