Kontakt

2.8.1 Vollzug bzw. Mitwirkung bei Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (insb. SGB XII, II)

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

HerrThomasHirsekorn

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-303
Fax:
06352 4004-600
Raum:
106

FrauManuelaKrehbiehl

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-309
Fax:
06352 4004-600
Raum:
104

FrauClaudiaMaurer

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-302
Fax:
06352 4004-600
Raum:
105

FrauMonikaWillig

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-304
Fax:
06352 4004-600
Raum:
107

Kreisverwaltung Donnersbergkreis

Adressen
Anschrift
Postanschrift Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292Kirchheimbolanden
Postfach 12 80
67285Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
+49 6352 710-0
Fax:
+49 6352 710-232
Web:
http://www.donnersberg.de

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Donnersbergkreis )

Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn

  • Sie volljährig sind und
  • entweder
    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
  • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  •  Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Bußgeld

Festbetrag von 50,00 EUR
Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz