Kontakt
4.3.2 Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Fremden-, Verkehrs-, und Kurbeiträge), soweit nicht Eigenbetrieben oder sonstigen Organisationseinheiten zugewiesen
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
HerrChristianKöhler
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-504
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Christian.Koehler [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 114
FrauAnikaStrock
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-503
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Anika.Strock [at] Kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 113
HerrVolkerStüttchen
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-502
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Volker.Stuettchen [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 113
Erschließungsbeitrag Erhebung
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Verfahrensablauf
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Welche Gebühren fallen an?
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Persönliches Erscheinen: nein
Online-Verfahren: keine
Was sollte ich noch wissen?
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz